Zurück zur Website
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stravion, Inh. Peric  ·  Sitz: Wittenbach, Schweiz  ·  Stand: 15. April 2026

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von Stravion, Inh. Peric, Ringstrasse 12, 9300 Wittenbach, Schweiz. Fragen: info@stravion.ch  ·  UID: CHE-330.554.380

1.

Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Stravion, Inh. Peric, mit Sitz in Wittenbach, Schweiz („Stravion"), gegenüber seinen Kunden („Kunde").
1.2Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Stravion ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
1.3Abweichungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift- oder Textform (insbesondere E-Mail). Individuell schriftlich vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor.
2.

Vertragsabschluss

2.1Angebote von Stravion sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
2.2Ein Vertrag kommt durch schriftliche Offerte und deren Annahme, durch Auftragsbestätigung, durch schriftliche Beauftragung per E-Mail oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3Massgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung.
3.

Leistungen von Stravion

3.1Stravion erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Operations Consulting, Prozessanalyse, Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung, Projektbegleitung, Umsetzungsunterstützung, Workshops, Sparring, Lieferanten- und Potenzialanalysen sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
3.2Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Stravion eine fachgerechte Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, zeitlichen oder betrieblichen Erfolg.
3.3Rechts-, Steuer-, Revisions-, Finanzmarkt-, Exportkontroll- oder sonstige bewilligungspflichtige Beratung ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
3.4Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erbringt Stravion Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Koordinations- und Unterstützungsleistungen. Stravion übernimmt ohne separate schriftliche Vereinbarung keine Organfunktion, keine gesetzliche Vertreterstellung, keine Arbeitgeberfunktion und keine umfassende Gesamtverantwortung für den Betrieb des Kunden.
3.5Unternehmerische, personelle, finanzielle, rechtliche, sicherheitsrelevante und regulatorische Entscheide sowie deren Freigabe, Umsetzung und Kontrolle bleiben Sache des Kunden, sofern deren Übertragung nicht ausdrücklich schriftlich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
3.6Empfehlungen, Priorisierungen, Massnahmenpläne, Projektbegleitungen oder Umsetzungsunterstützungen von Stravion entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Prüfungs-, Freigabe- und Entscheidungsverantwortung.
4.

Leistungsänderungen

4.1Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien und können zu einer Anpassung von Honorar, Terminen und Spesen führen.
4.2Zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch oder durch Verursachung des Kunden erbracht werden, gelten als separat vergütungspflichtig.
5.

Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1Der Kunde stellt Stravion sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
5.2Stravion ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der vom Kunden oder von Dritten im Verantwortungsbereich des Kunden gelieferten Informationen, Daten und Unterlagen zu verlassen, soweit nicht ausdrücklich eine Prüfung vereinbart wurde.
5.3Verzögerungen, Mehraufwand, Fehlbeurteilungen oder Schäden, die auf verspätete, unvollständige, unrichtige oder irreführende Angaben oder auf unterlassene Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen ausschliesslich zulasten des Kunden. Hierdurch entstehender Mehraufwand von Stravion ist zusätzlich zu vergüten.
5.4Der Kunde bleibt für die Organisation seines Betriebs, für Arbeitssicherheit, Instruktion seines Personals, rechtliche und regulatorische Compliance, Datenfreigaben, Systemberechtigungen sowie für die Prüfung und Freigabe von durch Stravion vorgeschlagenen oder begleiteten Massnahmen verantwortlich, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5Der Kunde hat Stravion auf projektrelevante Risiken, bekannte Mängel, Sicherheitsvorschriften, laufende Störungen, sensible Betriebszustände, Vertragsbindungen gegenüber Dritten sowie behördliche oder normative Vorgaben rechtzeitig hinzuweisen. Unterbleibt dies, entfällt eine Haftung von Stravion insoweit, als der Schaden darauf zurückzuführen ist.
6.

Beizug von Dritten / Vermittlungsleistungen

6.1Stravion ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, externe Spezialisten, Partnerunternehmen oder Subunternehmer beizuziehen.
6.2Soweit Stravion dem Kunden Lieferanten, Partnerunternehmen oder sonstige Dritte vorstellt, empfiehlt oder vermittelt, kommt ein allfälliger Vertrag über Werk-, Liefer- oder sonstige Leistungen grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem betreffenden Dritten zustande, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3Stravion übernimmt bei Nachweis-, Such-, Screening-, Empfehlungs- oder Vermittlungsleistungen insbesondere keine Gewähr und keine Haftung für Verfügbarkeit, Bonität, Preis, Termine, Ausführung, Qualität, Zulassungen, Zertifizierungen, Konformität, Gesetzeskonformität oder sonstige Leistungen des betreffenden Dritten. Die Prüfung und Beauftragung eines Dritten erfolgt ausschliesslich in eigener Verantwortung des Kunden.
6.4Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich eine allfällige Haftung von Stravion für beigezogene Dritte auf deren sorgfältige Auswahl und Instruktion, sofern Stravion die Leistung nicht ausdrücklich in eigener Verantwortung übernommen hat.
7.

Termine und Fristen

7.1Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Stravion ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
7.2Terminverschiebungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, Änderungswünschen, Lieferengpässen, Krankheit, höherer Gewalt, Ausfällen von Kommunikationsmitteln oder sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Stravion berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegen Stravion.
8.

Vergütung, Spesen und Zahlungsbedingungen

8.1Die Vergütung richtet sich nach Offerte, Auftragsbestätigung, Einzelvereinbarung oder effektivem Aufwand. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.
8.2Stravion ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen sowie periodische oder projektbezogene Teilrechnungen zu stellen.
8.3Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
8.4Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszins von 5 % p.a. sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
8.5Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen zu verrechnen oder Zahlungen wegen behaupteter Mängel, Gegenansprüche oder Zurückbehaltungsrechte zurückzuhalten.
9.

Prüfung und Genehmigung von Arbeitsergebnissen

9.1Der Kunde hat übergebene Arbeitsergebnisse, Konzepte, Auswertungen, Berichte, Präsentationen, Empfehlungen oder sonstige Desiderables unverzüglich zu prüfen.
9.2Beanstandungen sind innert fünf Arbeitstagen ab Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innert dieser Frist keine begründete Rüge, gelten die betreffenden Leistungen als genehmigt.
9.3Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat Stravion zunächst das Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist. Weitergehende Rechte bestehen nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB.
10.

Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekanntgewordenen nicht öffentlichen kaufmännischen, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung bekannt werden, aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind oder mit vorgängiger Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden dürfen.
10.3Stravion darf personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeiten und, soweit erforderlich, an beigezogene Dritte oder Auftragsbearbeiter weitergeben.
10.4Der Kunde garantiert, dass von ihm übermittelte Daten rechtmässig erhoben und zur Bearbeitung durch Stravion freigegeben sind. Der Kunde hält Stravion von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Datenübermittlung oder Datenverwendung im Verantwortungsbereich des Kunden resultieren.
11.

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

11.1Sämtliche Immaterialgüterrechte, Urheberrechte, Konzepte, Methoden, Vorlagen, Analysen, Modelle, Präsentationen, Kalkulationslogiken, Formulare, Tools, Berichte und sonstige Arbeitsergebnisse verbleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Stravion.
11.2Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen internen Gebrauch im Rahmen des konkreten Vertragszwecks.
11.3Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Weiterverwendung durch den Kunden oder durch mit ihm verbundene Unternehmen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Stravion zulässig.
12.

Gewährleistung

12.1Stravion erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Leistungszeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine über die sorgfältige Vertragserfüllung hinausgehende Gewährleistung oder Erfolgshaftung wird nicht übernommen.
12.2Stravion übernimmt insbesondere keine Garantie oder Zusicherung für Einsparungen, Umsatzsteigerungen, Produktivitätsgewinne, Termin- oder Budgeteinhaltung, Verfügbarkeit von Personal, Lieferfähigkeit Dritter, behördliche Genehmigungen oder sonstige wirtschaftliche Resultate.
12.3Der Kunde bleibt für sämtliche unternehmerischen, personellen, organisatorischen, rechtlichen, finanziellen, sicherheitsrelevanten und regulatorischen Entscheidungen selbst verantwortlich, auch wenn Stravion Konzepte, Empfehlungen, Analysen, Massnahmenpläne oder Projektbegleitungen erarbeitet oder begleitet.
12.4Soweit Stravion Umsetzungsunterstützung oder Projektbegleitung leistet, erfolgen konkrete Massnahmen auf Grundlage der durch den Kunden erteilten Freigaben, Ressourcen, Informationen und Weisungen. Stravion haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde empfohlene Massnahmen ablehnt, verzögert, unvollständig umsetzt oder entgegen fachlicher Empfehlung andere Entscheidungen trifft.
12.5Stravion schuldet keine permanente Überwachung des gesamten Betriebs, keine lückenlose Kontrolle aller Prozesse und keine vollständige Risikoelimination. Analysen, Stichproben, Priorisierungen und Empfehlungen schliessen systembedingt Restrisiken nicht aus.
12.6Ohne separate schriftliche Vereinbarung übernimmt Stravion keine Verantwortung als Organ, formeller Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragter, Hersteller, Inverkehrbringer, Arbeitgeber oder Compliance-Verantwortlicher des Kunden.
13.

Haftung

13.1Stravion haftet gleich aus welchem Rechtsgrund ausschliesslich für direkte Schäden, die dem Kunden nachweislich durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung von Stravion verursacht wurden.
13.2Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen werden kann nach schweizerischem Recht eine zum Voraus wegbedungene Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.
13.3In jedem Fall ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstandskosten, Kapazitätsverluste, Nutzungsausfall, Reputationsschäden, Vertragsstrafen gegenüber Dritten, Drittansprüche, Rückrufkosten, Datenverluste, Mehraufwand des Kunden oder nicht realisierte Einsparungen.
13.4Ebenfalls ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für Schäden, Nachteile oder Mehrkosten, die auf kundenseitige Vorgaben, Weisungen, Freigaben, Unterlassungen, verspätete Entscheide, unvollständige Mitwirkung, fehlerhafte Daten, Systemausfälle, Sicherheitsmängel, fehlende Ressourcen, Eingriffe des Kunden oder seiner Mitarbeitenden sowie auf Handlungen oder Unterlassungen beigezogener Dritter zurückzuführen sind.
13.5Bei Nachweis-, Empfehlungs-, Vermittlungs-, Screening- oder Lieferantenleistungen haftet Stravion nicht für Leistung, Bonität, Verfügbarkeit, Qualität, Termineinhaltung, Gesetzeskonformität oder sonstiges Verhalten der empfohlenen, vermittelten oder beigezogenen Dritten; vorbehalten bleibt eine Haftung für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion, soweit eine solche gesetzlich zwingend ist.
13.6Soweit eine Haftung von Stravion trotz dieser Bestimmungen rechtskräftig bejaht wird, ist sie – soweit gesetzlich zulässig – auf den niedrigeren Betrag von (i) der für das betroffene Mandat in den letzten 12 Monaten effektiv bezahlten Vergütung oder (ii) CHF 50'000 begrenzt.
13.7Ansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens jedoch 24 Monate nach der letzten Leistungserbringung im betroffenen Mandat.
13.8Mitarbeitende, beigezogene Spezialisten, Hilfspersonen und Partnerunternehmen von Stravion können, soweit gesetzlich zulässig, nicht direkt vom Kunden in Anspruch genommen werden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.
14.

Freistellung

Der Kunde hält Stravion, deren Mitarbeitende und beigezogene Dritte auf erstes Verlangen von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Bussen, Aufwendungen und Rechtsverfolgungskosten Dritter frei, soweit diese auf Weisungen, Daten, Unterlagen, Entscheidungen, Umsetzungsakten oder Pflichtverletzungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.

15.

Vertragsdauer und Beendigung

15.1Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
15.2Soweit das Vertragsverhältnis rechtlich ganz oder teilweise als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR zu qualifizieren ist, bleibt das gesetzliche Recht zur jederzeitigen Kündigung vorbehalten. Bei Kündigung zur Unzeit bleibt Schadenersatz vorbehalten.
15.3Bei Dauerschuldverhältnissen oder Rahmenvereinbarungen kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Spesen, gebundene Drittleistungen sowie der durch eine unzeitige Kündigung verursachte Schaden sind voll zu vergüten.
16.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und ausserhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen ist. Die betroffene Partei informiert die andere Partei so rasch als möglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.

17.

Schlussbestimmungen

17.1Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schrift- oder Textform.
17.2Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
17.3Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
17.4Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Stravion in Wittenbach, Schweiz. Stravion ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen.
Stravion, Inh. Peric Ringstrasse 12, 9300 Wittenbach info@stravion.ch UID: CHE-330.554.380 Stand: 15. April 2026